Über uns
Wir sind der Jugendkreis Lauterbach e.V. – ein junger Verein, der Menschen zusammenbringt.
Unser Ziel ist es, das Dorfleben mit Veranstaltungen, Ausflügen und gemeinsamen Aktionen wieder lebendiger zu machen.
Wir bringen junge Menschen zusammen und schaffen Veranstaltungen, Ausflüge und gemeinsame Erlebnisse für Lauterbach und Umgebung.
Wir sind der Jugendkreis Lauterbach e.V. – ein junger Verein, der Menschen zusammenbringt.
Unser Ziel ist es, das Dorfleben mit Veranstaltungen, Ausflügen und gemeinsamen Aktionen wieder lebendiger zu machen.
Freut euch auf einen geselligen Turnierabend mit Teams, Turniermodus und jeder Menge guter Stimmung.
Für Platz 1–3 gibt es tolle Preise. Danach wird der Abend mit Musik, Essen und Barbetrieb fortgesetzt. Es gibt leckeres vom Grill und jegliche Getränke.
Bitte bei der Anmeldung angeben: Name und Alter beider Spieler, Teamcaptain und Teamname.
Jetzt anmeldenEngagiert, unterschiedlich und gemeinsam für Lauterbach aktiv.










Unser nächstes Event steht fest: Am 17.10.2026 treffen wir uns zum Bierpongturnier auf dem Hartplatz Lauterbach bei den Tennisplätzen.
Sieben engagierte Mitglieder gestalten gemeinsam die Zukunft des Jugendkreises.
Werde Teil des Jugendkreises und gestalte das Dorfleben aktiv mit.
Aktuelle News, Veranstaltungen, Einblicke hinter die Kulissen und neue Bilder findet ihr auf unserem Instagram-Kanal.
Fülle den Antrag direkt online aus. Am Ende kannst du deine Unterschrift digital zeichnen. Der vollständig ausgefüllte Antrag wird anschließend als PDF per E-Mail an jugendkreislauterbach@gmail.com gesendet. Weitere Informationen findest du in der Datenschutzerklärung.
Satzung des Jugendvereins Jugendkreis Lauterbach e.V. § 1 - Name, Sitz, Geschäftsjahr I. Der Verein führt den Namen „Jugendkreis Lauterbach e.V." II. Der Verein hat seinen Sitz in 86647 Buttenwiesen OT Lauterbach III. Geschäftsjahr des Vereins ist das Kalenderjahr IV. Der Verein ist im Vereinsregister eingetragen § 2 - Vereinszweck I. Organisation von Veranstaltungen für junge Leute: Unser Verein plant und organisiert regelmäßig Veranstaltungen, die speziell auf die Interessen und Bedürfnisse junger Menschen ausgerichtet sind. Dazu gehören Workshops, sportliche Veranstaltungen, Filmabende oder kulturelle Veranstaltungen. Ziel ist es, den Jugendlichen eine sinnvolle Freizeitgestaltung zu bieten, soziale Kontakte zu fördern und ihnen die Möglichkeit zu geben, sich aktiv in die Gemeinschaft einzubringen. II. Freizeit- und Sportaktivitäten für die Dorfjugend: Wir setzen uns dafür ein, dass die Jugend im Dorf abwechslungsreiche und spannende Freizeitangebote nutzen kann. Dies umfasst gemeinsame Ausflüge (z. B. in Freizeitparks, zu Sportevents oder Naturerlebnissen), regelmäßige Treffen mit verschiedenen Aktivitäten (z. B. Grillabende, Sport- und Spieltage) sowie die Schaffung von Treffpunkten, an denen sich junge Leute ungezwungen austauschen können. Ein weiterer Fokus liegt darauf, generationsübergreifende Projekte zu fördern, um den Zusammenhalt innerhalb der Dorfgemeinschaft zu stärken. III. Bildungsangebote: Um das kulturelle Leben im Dorf zu bereichern und den Gemeinschaftssinn zu stärken, organisieren wir Feste, Partys und Veranstaltungen. Diese Veranstaltungen dienen nicht nur der Unterhaltung, sondern auch der Vernetzung und Förderung der regionalen Gemeinschaft. Zudem legen wir Wert darauf, dass die Feste generationenübergreifend gestaltet sind, sodass sowohl Jugendliche als auch ältere Dorfbewohner daran teilnehmen können. § 3 - Gemeinnützigkeit I. Der Verein verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts „Steuerbegünstigte Zwecke“ der Abgabenordnung. II. Mittel des Vereins dürfen nur für satzungsgemäße Zwecke verwendet werden. Die Mitglieder erhalten keine Zuwendung aus Mitteln des Vereins. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck des Vereins fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden. III. Der Vorstand ist grundsätzlich ehrenamtlich tätig. Denjenigen Personen, die sich ehrenamtlich oder nebenberuflich im gemeinnützigen Bereich des Vereins engagieren, steht Aufwendungsersatzanspruch nach § 670 BGB für solche Aufwendungen zu, die ihnen durch die Tätigkeit für den Verein entstanden sind insoweit, als diese Aufwendungen nicht durch eine Pauschale im Rahmen der steuerrechtlichen Vorschriften unangemessen hoch ist. abgegolten werden und diese nicht Vorstandsmitglieder können für die Vorstandstätigkeit eine von der Mitgliederversammlung festzusetzende pauschale Tätigkeitsvergütung (Vergütungen für Arbeits- oder Zeitaufwand) von bis zu 200€ im Jahr erhalten. IV. Bei Auflösung oder Aufhebung des Vereins oder bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke fällt das Vermögen des Vereins an die Gemeinde der Buttenwiesen, Marktplatz 4 86647 Buttenwiesen, die es ausschließlich und unmittelbar für gemeinnützige Zwecke zu verwenden hat. § 4 - Mitglieder Mitglieder des Vereins können sein: a. Jugendliche ab einem Alter von 16 Jahren b. Ehrenmitglieder Fördernde Mitglieder unterstützen den Verein insbesondere durch besondere finanzielle Beiträge oder besondere Dienstleistungen. Zu Ehrenmitgliedern können Personen nach §14 dieser Satzung ernannt werden. § 5 - Erwerb der Mitgliedschaft I. II. III. Mitglied des Vereins kann jede Person ab einem Alter von 16 Jahren werden. Der Antrag zur Aufnahme in den Verein ist schriftlich beim Vorstand einzureichen. Minderjährige müssen die Zustimmung ihrer (ihres) gesetzlichen Vertreter(s) nachweisen. Über die Aufnahme entscheidet der Vorstand. Er ist nicht verpflichtet, etwaige Ablehnungsgründe anzugeben. § 6 - Beendigung der Mitgliedschaft I. Die Mitgliedschaft endet a. durch Austritt b. durch Streichung von der Mitgliederliste c. durch Ausschluss d. mit dem Tod des Mitglieds II. Der Austritt ist dann wirksam, wenn er dem Vorstand gegenüber schriftlich erklärt worden ist. III. Ein Mitglied kann durch Beschluss des Vorstands von der Mitgliederliste gestrichen werden, wenn es trotz zweimaliger Mahnung mit der Erfüllung seiner Beitragspflicht im Rückstand ist. Die Streichung darf erst beschlossen werden, wenn seit der Absendung des zweiten Mahnschreibens drei Monate verstrichen sind. Dem Mitglied ist die Streichung schriftlich mitzuteilen. IV. Ein Mitglied kann, wenn es gegen die Vereinsinteressen gröblich verstoßen hat, durch Beschluss des Vorstands aus dem Verein ausgeschlossen werden. Vor der Entscheidung ist, dem Betroffenen unter Setzung einer angemessenen Frist Gelegenheit zu geben, sich schriftlich oder persönlich gegenüber dem Vorstand zu rechtfertigen. Dem Betroffenen ist der Ausschluss schriftlich mitzuteilen Gegen den Ausschluss steht ihm das Recht der Berufung an die Mitgliederversammlung zu. Die Berufung muss innerhalb einer Frist von einem Monat ab Zugang des Ausschluss Beschlusses beim Vorstand eingelegt werden. Ist die Berufung rechtzeitig eingelegt, hat der Vorstand sie der nächsten Mitgliederversammlung zur Entscheidung vorzulegen. Geschieht das nicht, gilt der Ausschlussbeschluss als nicht erlassen. § 7 - Mitgliedsbeiträge I. Von den Mitgliedern wird ein Jahresbeitrag erhoben, dessen Höhe und Fälligkeit die Mitgliederversammlung festsetzt. II. Ehrenmitglieder sind nicht von der Beitragspflicht befreit. § 8 - Organe des Vereins Organe des Vereins sind der Vorstand und die Mitgliederversammlung § 9 - Vorstand I. Der Vorstand besteht aus folgenden Vereinsmitgliedern: a. dem Vorsitzenden b. dem stellvertretenden Vorsitzenden c. dem Schriftführer d. dem Kassenwart e. 0 - 3 Beisitzer II. Es können mehrere Ämter von einer Person ausgeübt werden. Jedoch hat jede Person nur eine Stimme im Vorstand. III. Die unter Absatz 1 Nr. a bis e genannten Vorstandsmitglieder werden von der Mitgliederversammlung auf drei Jahre gewählt. Werden einzelne Ämter außerturnusmäßig gewählt, endet diese Amtszeit mit den nächsten regulären Wahlen. IV. Die Mitglieder des Vorstands sind in geheimer Abstimmung zu wählen. Die Vorstandsmitglieder bleiben auch nach dem Ablauf ihrer Amtszeit bis zur Neuwahl im Amt, jedoch maximal 1 Jahr kommissarisch. Außer durch Tod erlischt das Amt eines Vorstandsmitglieds mit dem Ausschluss aus dem Verein, durch Amtsenthebung und Rücktritt. Die Mitgliederversammlung kann jederzeit den gesamten Vorstand oder einzelne seiner Mitglieder ihres Amtes entheben. Die Vorstandsmitglieder können jederzeit schriftlich ihren Rücktritt erklären. § 10 - Zuständigkeit des Vorstands I. Der Vorstand ist für alle Angelegenheiten des Vereins zuständig, die nicht durch diese Satzung anderen Vereinsorganen vorbehalten sind. Er hat vor allem folgende Aufgaben: a. Vorbereitung der Mitgliederversammlungen und Aufstellung der Tagesordnung b. Einberufung der Mitgliederversammlung c. Vollzug der Beschlüsse der Mitgliederversammlung d. Verwaltung des Vereinsvermögens e. Erstellung des Jahres- und Kassenberichts f. Beschlussfassung über Aufnahme, Streichung und Ausschluss von Vereinsmitgliedern g. Beschlussfassung über Ehrungen und Vorschläge für Ehrenmitgliedschaften II. Gesetzlicher Vorstand im Sinne des § 26 BGB sind der Vorsitzende und der stellvertretende Vorsitzende. Jeder ist allein vertretungsberechtigt. Im Innenverhältnis gilt, dass der stellvertretende Vorsitzende nur im Verhinderungsfall des Vorsitzenden zur Vertretung befugt ist. Rechtsgeschäfte mit einem Betrag über 500 EUR sind für den Verein nur verbindlich, wenn der Vorsitzende oder in seiner Verhinderung der stellvertretende Vorsitzende zugestimmt hat. § 11 - Sitzung des Vorstands I. Für die Sitzung des Vorstands sind die Mitglieder vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden rechtzeitig, jedoch mindestens drei Tage vorher einzuladen. Der Vorstand ist beschlussfähig, wenn mindestens drei Vorstandsmitglieder anwesend sind. Der Vorstand entscheidet mit einfacher Mehrheit der abgegebenen gültigen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme des Vorsitzenden bzw. des die Sitzung leitenden Vorstandsmitglieds. II. Über die Sitzung des Vorstands ist ein Protokoll aufzunehmen. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Vorstandssitzung, die Namen der Teilnehmer, die Beschlüsse und das Abstimmungsergebnis enthalten. § 12 - Kassenführung I. Die zur Erreichung des Vereinszwecks notwendigen Mittel werden insbesondere aus Beiträgen und Spenden aufgebracht. Die Mittel des Vereins dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden. II. Der Kassenwart hat über die Kassengeschäfte Buch zu führen und eine Jahresrechnung zu erstellen. Zahlungen dürfen nur aufgrund von Auszahlungsanordnungen des Vorsitzenden oder, bei dessen Verhinderung, des stellvertretenden Vorsitzenden geleistet werden. III. Die Jahresrechnung ist von zwei Kassenprüfern, die vom Vorstand ernannt werden, zu prüfen. Die Ernennung der Kassenprüfer erfolgt für längstens zwei Jahre. Hierdurch soll gewährleistet werden, dass die Prüfung der Kasse durch personengleiche Kassenprüfer höchstens für zwei aufeinander folgende Geschäftsjahre vorgenommen werden kann. IV. Die Jahresrechnung ist der Mitgliederversammlung zur Genehmigung vorzulegen. § 13 - Mitgliederversammlung I. Die Mitgliederversammlung ist für folgende Angelegenheiten zuständig: a. Entgegennahme des Jahres- und Kassenberichts, Genehmigung der Jahresrechnung, Entlastung des Vorstands b. Festsetzung der Höhe des Jahresbeitrags c. Wahl und Abberufung der Mitglieder des Vorstands d. Beschlussfassung über Änderungen der Satzung und über die Auflösung des Vereins e. Beschlussfassung über die Berufung gegen einen Ausschlussbeschluss des Vorstands f. Ernennung von Ehrenmitgliedern in besonderen Fällen II. Die ordentliche Mitgliederversammlung findet jährlich mindestens einmal statt. Außerdem muss die Mitgliederversammlung einberufen werden, wenn das Interesse des Vereins es erfordert oder wenn die Einberufung von 1/5 der Mitglieder unter Angabe des Zwecks und der Gründe vom Vorstand schriftlich verlangt wird. III. Jede Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden, unter Einhaltung einer Frist von zwei Wochen den Mitgliedern schriftlich mitgeteilt. Dabei ist über die vorgesehene Tagesordnung zu informieren. Die Frist beginnt mit dem Tag der Absendung der Einladung an die dem Verein zuletzt mitgeteilte und bekannte Mitglieder Anschrift. IV. Jedes Mitglied kann bis spätestens eine Woche vor dem Tag der Mitgliederversammlung beim Vorsitzenden schriftlich beantragen, dass weitere Angelegenheiten nachträglich auf die Tagesordnung gesetzt werden. Über Anträge auf Ergänzung der Tagesordnung, die erst in der Versammlung gestellt werden, beschließt die Mitgliederversammlung. § 14 - Beschlussfassung der Mitgliederversammlung I. Die Mitgliederversammlung wird vom Vorsitzenden, bei seiner Verhinderung vom stellvertretenden Vorsitzenden oder einem anderen Vorstandsmitglied geleitet. Bei Wahlen kann die Versammlungsleitung für die Dauer des Wahlgangs und der vorhergehenden Aussprache einem Wahlausschuss übertragen werden. II. In der Mitgliederversammlung ist jedes Mitglied - auch Ehrenmitglied - stimmberechtigt. Beschlussfähig ist jede ordnungsgemäß einberufene Mitgliederversammlung. III. Soweit die Satzung nichts anderes bestimmt, entscheidet bei der Beschlussfassung die einfache Mehrheit der abgegebenen Stimmen; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. Zur Änderung der Satzung und zur Auflösung des Vereins ist eine Mehrheit von 3/4 der abgegebenen Stimmen erforderlich; Stimmenthaltungen und ungültige Stimmen bleiben außer Betracht. IV. Die Art der Abstimmung wird grundsätzlich vom Versammlungsleiter festgesetzt. Die Abstimmung muss jedoch geheim durchgeführt werden, wenn 1/5 der erschienen Mitglieder dies beantragt. V. Über den Verlauf der Mitgliederversammlung ist ein Protokoll aufzunehmen, das vom Versammlungsleiter zu unterzeichnen ist. Die Niederschrift soll Ort und Zeit der Versammlung, die Zahl der erschienenen Mitglieder, die Person des Versammlungsleiters, die Tagesordnung, die Beschlüsse, die Abstimmungsergebnisse und die Art der Abstimmung enthalten. VI. Der Vorsitzende kann weitere Personen, Behörden und einladen und ihnen in der Versammlung das Wort erteilen. Organisationen § 15 - Ehrungen I. Jedes Mitglied des Jugendkreis Lauterbach e. V., welches das 40. Lebensjahr vollendet hat und mindestens 15 Jahre zahlendes Mitglied im Jugendkreis Lauterbach e. V. war, erhält eine Förderurkunde. II. An Mitglieder, die im Verein besonderen Dienst geleistet haben, kann auf Vorschlag des Vorstandes mit Beschluss der Mitgliederversammlung zudem die Ehrenmitgliedschaft verliehen werden. III. Außerdem kann eine besondere öffentliche Belobigung vom Vorstand ausgesprochen werden. § 16 - Auflösung Die Auflösung des Vereins kann nur in einer zu diesem Zweck einberufenen Mitgliederversammlung beschlossen werden. Bei Auflösung des Vereins, bei Wegfall steuerbegünstigter Zwecke, bei Entziehung oder Verlust seiner Rechtsfähigkeit fällt das Vermögen des Vereins zur Verwaltung an die Gemeinde Buttenwiesen, die es unmittelbar und ausschließlich für den in dieser Mitgliederversammlung beschlossenen Zweck zu verwenden hat.
Jugendkreis Lauterbach e.V.
Bahnhofsstraße 3
86647 Buttenwiesen
1. Vorstand: Luis Wech
2. Vorstand: Maximilian Pest
E-Mail: jugendkreislauterbach@gmail.com
Registergericht: Amtsgericht Augsburg (86150 Augsburg)
Vereinsregisternummer: VerR 203177
Luis Wech
Bahnhofsstraße 3
86647 Buttenwiesen
Konzept und technische Umsetzung: Jannik Baake.
Der Jugendkreis Lauterbach e.V. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen.
Stand: 23.09.2026
Verantwortlicher für die Verarbeitung personenbezogener Daten auf dieser Website und im Zusammenhang mit der Vereinsverwaltung ist:
Jugendkreis Lauterbach e.V.
Bahnhofsstraße 3
86647 Buttenwiesen
E-Mail: jugendkreislauterbach@gmail.com
Vertretungsberechtigt sind der 1. Vorstand Luis Wech und der 2. Vorstand Maximilian Pest.
Der Verein ist nicht verpflichtet, einen Datenschutzbeauftragten zu benennen. Bei Fragen zum Datenschutz wende dich an die oben genannte Adresse.
Wir verarbeiten personenbezogene Daten nur, soweit dies zur Bereitstellung dieser Website, zur Bearbeitung von Anfragen, zur Durchführung und Verwaltung der Mitgliedschaft, zur Beitragsverwaltung oder aufgrund einer gesetzlichen Verpflichtung erforderlich ist. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO (Vertrag bzw. vorvertragliche Maßnahmen), Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO (rechtliche Verpflichtungen) und, soweit eine freiwillige Einwilligung erforderlich ist, Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Diese Website wird bei der STRATO GmbH, Otto-Ostrowski-Straße 7, 10249 Berlin, gehostet. Beim Aufruf der Website verarbeitet der Server technisch erforderliche Daten, die für die Auslieferung und Sicherheit der Website notwendig sind, insbesondere IP-Adresse, Datum und Uhrzeit des Zugriffs, angeforderte URL, Referrer-URL, Browsertyp und Betriebssystem. Diese Daten werden von STRATO in Server-Logfiles gespeichert und nach Ablauf der dort vorgesehenen Speicherfrist gelöscht oder anonymisiert.
Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO. Unser berechtigtes Interesse liegt in der sicheren und stabilen Bereitstellung der Website. Mit STRATO besteht ein Vertrag über Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO.
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Wenn du uns per E-Mail kontaktierst, verarbeiten wir die von dir übermittelten Daten, insbesondere Name, E-Mail-Adresse und den Inhalt deiner Nachricht, zur Bearbeitung der Anfrage und für mögliche Anschlussfragen. Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO, soweit die Anfrage auf die Anbahnung oder Durchführung eines Vertrags bzw. einer Mitgliedschaft gerichtet ist, ansonsten Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO aufgrund unseres berechtigten Interesses an der Bearbeitung von Anfragen.
E-Mails werden gelöscht, sobald der jeweilige Zweck entfällt und keine gesetzlichen Aufbewahrungspflichten entgegenstehen. Geschäftliche und steuerrechtlich relevante Unterlagen können den gesetzlichen Aufbewahrungsfristen unterliegen.
Über den Online-Mitgliedsantrag können personenbezogene Daten verarbeitet werden, darunter Vor- und Nachname, Geburtsdatum, Anschrift, Telefon, E-Mail-Adresse, Bankverbindung, Angaben zu Einwilligungen sowie digitale Unterschriften. Bei minderjährigen Personen können zusätzlich Daten und die digitale Unterschrift einer erziehungsberechtigten Person verarbeitet werden.
Die Verarbeitung erfolgt zur Prüfung und Bearbeitung des Beitritts, zur Durchführung der Mitgliedschaft, zur Mitgliederverwaltung und – soweit erteilt – zur Umsetzung der jeweiligen Einwilligungen. Rechtsgrundlagen sind insbesondere Art. 6 Abs. 1 lit. b und lit. c DSGVO sowie für freiwillige Einwilligungen Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO.
Die Bankverbindung wird ausschließlich für den Beitragseinzug verwendet. Die digitale Unterschrift wird als Bestandteil des Mitgliedsantrags verarbeitet und gemeinsam mit den übrigen Antragsdaten dokumentiert.
Die PDF-Datei des Mitgliedsantrags wird im Browser des Nutzers erstellt. Die Formulardaten und die digitalen Unterschriften werden hierfür technisch im Browser verarbeitet. Die PDF-Erstellung erfolgt mit der JavaScript-Bibliothek jsPDF.
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Der fertig ausgefüllte Mitgliedsantrag wird über ein eigenes PHP-Skript auf dem Webspace bei STRATO an die Vereins-E-Mail-Adresse jugendkreislauterbach@gmail.com versendet. Es wird kein externer Formularweiterleitungsdienst eingesetzt.
Das PHP-Skript verarbeitet die vom Browser übermittelte PDF-Datei und die Formulardaten ausschließlich zur Erstellung und Versendung der E-Mail. Die PDF-Datei wird nach dem Versand nicht dauerhaft auf dem Webspace gespeichert.
Das Vereinspostfach jugendkreislauterbach@gmail.com wird über Gmail betrieben, einen Dienst der Google Ireland Limited, Gordon House, Barrow Street, Dublin 4, Irland. Eingehende Mitgliedsanträge einschließlich Bankverbindung werden daher auf Servern von Google gespeichert. Eine Übermittlung an die Google LLC in den USA kann nicht ausgeschlossen werden. Die Google LLC ist nach dem EU-US Data Privacy Framework zertifiziert.
Empfänger der Mitgliedsanträge innerhalb des Vereins sind die hierfür zuständigen Vorstands- bzw. Verwaltungsmitglieder. Die Daten werden nur Personen zugänglich gemacht, die sie für die Mitgliederverwaltung, den Beitragseinzug oder die Erfüllung gesetzlicher Pflichten benötigen.
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